ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER BJ FREISIGN WERBEAGENTUR GMBH
Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden der bj freiSign Werbeagentur GmbH, nachfolgend „Kunde“, und der bj freiSign Werbeagentur GmbH, im Folgenden „freiSign“, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie mit freiSign ausdrücklich abgestimmt und anerkannt worden sind. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende und ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Vertragsschluss/ Abwicklung von Aufträgen
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistung bedürfen der Schriftform. Die Angebote von freiSign sind freibleibend. Aufträge gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von freiSign als angenommen, sofern freiSign nicht – etwa durch Tätigwerden im Sinne des Auftrags – zu erkennen gibt, den Auftrag angenommen zu haben.
Vergütung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch von freiSign für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Vergütung ist ohne Abzug zahlbar. freiSign ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle Leistungen von freiSign (Anregungen, Ideen, Konzepte, Skizzen, Vorentwürfe, Layouts, Reinzeichnungen etc.) oder einzelne Teile davon, bleiben Eigentum von freiSign. Der Kunde erwirbt durch die Zahlung des Honorars lediglich das Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird durch freiSign ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befristet für die Zeit der Einsatzdauer des Werbemittels eingeräumt. Für die Nutzung von Leistungen freiSigns, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Umfang hinausgeht, ist, unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt sind, die Zustimmung von freiSign erforderlich. freiSign steht hierfür eine gesonderte Vergütung zu. Weiterhin bedarf auch die Bearbeitung und Veränderung der Zustimmung von freiSign. Für alle Entwürfe und Konzepte von freiSign als geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
freiSign ist berechtigt, auf allen Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf freiSign hinzuweisen, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. freiSign ist nicht verpflichtet, Dateien, Quelldateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Computerdateien oder Quelldaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Gewährleistung/ Haftung
Von freiSign gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Kunde sofort nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich zu melden. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Kunden. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder sonstigen Arbeiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text (ebenfalls übernimmt freiSign keine Haftung für Material, beispielsweise Fotomaterial, oder digitales Material, das freiSign zur Gestaltung von Werbemitteln übermittelt wurde). Für die vom Kunden freigegebenen Entwürfe entfällt jede Haftung von freiSign. Gewährleistungsverpflichtung von freiSign ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt. Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung einer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens von freiSign ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich versucht worden oder wenn sie dem Kunden wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet freiSign nicht. Bei ggf. durch den Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Daten haftet dieser allein, wenn durch die Verwendung Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Kunde stellt freiSign von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Hosting
Kunden haben die Möglichkeit, ihre Internetseite/n von freiSign hosten zu lassen. Der Leistungsumfang des Hostings ergibt sich aus den diesbezüglich getroffenen Vereinbarungen. Verzichtet der Kunde darauf, seine Internetseite/n von freiSign hosten zu lassen und nimmt stattdessen einen externen Dienstleister in Anspruch, kann freiSign, ungeachtet des geleisteten Anteils am Design und der technischen Ausstattung der Internetseite, nur dann weiteren Support leisten, wenn der Kunde freiSign diesbezüglich ausdrücklich beauftragt. In diesem Fall fällt eine Servicepauschale an. Die Hosting-Gebühren werden einmal jährlich, in der ersten Januarwoche, berechnet. Für eine pünktliche und fristgerechte Kündigung des Hosting-Vertrages sollte dies unbedingt beachtet werden. Nimmt der Kunde weder Hosting noch Service von freiSign in Anspruch, ist freiSign nach vollständiger Herstellung und Online-Stellung der Webseite nicht in deren Prüfung und/oder Pflege eingebunden und trägt keine Verantwortung für eventuelle Störungen. Im Falle eines vereinbarten Hostings oder Services behält sich freiSign eine Veränderung oder Ergänzung der Leistungspflichten vor, um diese zu verbessern oder an technische Entwicklungen anzupassen, soweit dies dem Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von freiSign und anderen Informationsanbietern zumutbar ist. freiSign ist nicht verpflichtet, die Internetseite/n des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Der Kunde ist für die Inhalte selbst verantwortlich. Er gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland verstoßen. Das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder rassistischen Inhalten ist nicht gestattet. Der Kunde verpflichtet sich, die von freiSign gestellten Ressourcen nicht für unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme, Behinderung fremder Rechnersysteme, Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen, Versenden von Emails mit rechtswidrigem Inhalt und/oder Übertragungen von rechtswidrigen Botschaften zu nutzen. Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten Verpflichtungen verstößt, ist freiSign zur sofortigen Einstellung aller Leistungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Datenschutz
freiSign erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden, soweit diese für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung des mit ihm begründeten Vertragsverhältnisses erforderlich sind. Der Kunde sichert zu, dass die von ihm angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, freiSign jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. freiSign wird die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten und die Mitarbeiter entsprechend verpflichten.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz der bj freiSign Werbeagentur GmbH, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt.